Aufgrund gestiegener Dokumentationspflichten
verlangen die deutschen Finanzbehörden ab sofort bei Exporten
in EU-Mitgliedsstaaten
folgende Unterlagen und Informationen: |
| 1. |
Vollständige und exakte Firmenanschrift, Telefon- und Faxnummer, E-mail-Adresse,
Angabe des/r Gewerbezweigs / Branche
und falls vorhanden Internetadresse, Visitenkarte, etc. |
| 2. |
Europäische Umsatzsteuer-Ident-Nummer |
| 3. |
Handelsregisterauszug, Gewerbenachweis oder amtlichen Firmennachweis (z.B. durch Handelskammer) in Kopie |
| 4. |
Passkopie des Eigentümers / Gesellschafters / Geschäftsführers, und |
| 5. |
von ihm unterschriebene Abholvollmacht im Original, möglichst mit Stempel, für den abholenden Fahrer |
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PDF - Datei |
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